Rebekka Kunath, Rechtsanwältin, Berlin                    
          

Rebekka Kunath, Rechtsanwältin, Berlin

Hinweise

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer

Mit der Zulassung wurde die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10719 Berlin. Weitere Informationen finden Sie unter www.brak.de.

Berufshaftpflichtversicherung

Gesellschaft:
Generali Versicherung AG,
Adenauerring 7-9, 81737 München,
vertreten durch die AFB GmbH,
Kaistraße 13, 40221 Düsseldorf

Geltungsbereich:
europaweit für Kanzleien und Büros, die in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet und unterhalten werden.

Berufsrechtliche Regelungen

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

  • Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de in der Rubrik „Berufsrecht“ eingesehen und abgerufen werden.

    Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt, § 43a Absatz 4 BRAO. Vor Annahme eines Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegen könnte.

Gebühren und Kosten

Es ist erfahrungsgemäß oft günstiger, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, als später vielleicht die finanziellen Folgen einer vermeidbaren Fehlentscheidung tragen zu müssen. Zudem ist anwaltlicher Rat oft günstiger als vermutet. Selbstverständlich hat jede fundierte rechtliche Beratung und Vertretung ihren Preis. Leistung soll ordentlich bezahlt werden.
Das gilt für Ihre Arbeit genau so wie für meine.
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt und richtet sich in erster Linie nach dem Gegenstandswert der bearbeiteten Angelegenheit. Auf einigen Rechtsgebieten, z.B. im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, sind nach dem RVG Gebührenrahmen vorgegeben, innerhalb derer die Gebühren nach Aufwand und Schwierigkeit festgelegt werden können.
Gesetzlich festgelegte Beratungsgebühren gibt es nicht. Für eine Beratung soll der Rechtsanwalt nach dem RVG eine Vergütungsvereinbarung treffen. Für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher ist die Gebühr jedoch in der Regel — unabhängig vom Wert der Angelegenheit — auf maximal 190,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer begrenzt.
Über die Kosten einer Beratung oder weitergehenden Tätigkeit informiere ich Sie gern.
Einen ersten Überblick über die möglichen Kosten eines Rechtsstreits können Sie sich unter www.rechtsanwaltsgebühren.de verschaffen.

Haftungsausschluss

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Pflichtangaben gem. §5 Telemediengesetz (TMG)

Name und Anschrift:
Rechtsanwältin Rebekka Kunath
Ammerseestraße 10, 12527 Berlin
Kontaktaufnahme:
Telefon: +49 (0)30 - 670 35 687
Telefax: +49 (0)30 - 670 35 688
E-Mail: kanzlei@kunath-berlin.de
Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Berlin,
Littenstraße 9, 10719 Berlin
www.rak-berlin.de
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwältin
wurde verliehen von der Bundesrepublik Deutschland
berufsrechtlichen Regelungen:
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Einsichtsmöglichkeiten:
inhaltlich Verantwortliche:
Rebekka Kunath
Rechtsanwältin
Gestaltung und Umsetzung:
des-art mediendesign
Dipl.-Inf. Sayeste Dumlu | FH
Abbildungsnachweis:
Simbamo, insektivor212, Klicker, hati

Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Berlin, gemäß § 73 Absatz 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 73 Absatz 5 BRAO, oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, gemäß § 191 f BRAO, bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Weitere Informationen finden Sie unter www.brak.de.